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   LAG Hamm, 18.01.2013 - 15 Sa 876/12   

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LAG Hamm, 18.01.2013 - 15 Sa 876/12 (https://dejure.org/2013,7811)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2013 - 15 Sa 876/12 (https://dejure.org/2013,7811)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - 15 Sa 876/12 (https://dejure.org/2013,7811)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe einer Gratifikation (hier: Weihnachtsgeld); Betriebliche Übung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1
    Höhe einer Gratifikation /des Weihnachtsgelds; Betriebliche Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2013 - 15 Sa 876/12
    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehenden Leistung verpflichten (st. Rspr., etwa BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09, EzA BGB 2002, § 307 Nr. 51; BAG, 14.09.2011 - 4 AZR 526/10, NZA 2012, 81).

    Für die jährlich an die gesamte Belegschaft geleistete Gratifikationen ist die Regel aufgestellt worden, nach der eine zumindest dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt, falls nicht besondere Umstände hiergegen sprechen oder der Arbeitgeber bei der Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat (BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 219/08, BAGE 129, 164; BAG, 14.09.2011, a. a. O.).

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81), auf die sich der Kläger für seine Rechtsansicht bezieht, betraf einen Sachverhalt, nach welchem der Arbeitgeber mehr als 20 Jahre lang jeweils mit dem Novemberentgelt ein 13. Monatsgehalt an den Arbeitnehmer ausgezahlt hatte.

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2013 - 15 Sa 876/12
    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehenden Leistung verpflichten (st. Rspr., etwa BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09, EzA BGB 2002, § 307 Nr. 51; BAG, 14.09.2011 - 4 AZR 526/10, NZA 2012, 81).
  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 219/08

    Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle -

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2013 - 15 Sa 876/12
    Für die jährlich an die gesamte Belegschaft geleistete Gratifikationen ist die Regel aufgestellt worden, nach der eine zumindest dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt, falls nicht besondere Umstände hiergegen sprechen oder der Arbeitgeber bei der Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat (BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 219/08, BAGE 129, 164; BAG, 14.09.2011, a. a. O.).
  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95

    Betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2013 - 15 Sa 876/12
    Zahlt jedoch der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld in jährlich unterschiedlicher Höhe quasi "nach Gutdünken", wird durch ein solches Verhalten einer ungleichförmigen Wiederholung für den Arbeitnehmer der Wille des Arbeitgebers erkennbar, in jedem Jahr neu über die Zuwendung zu entscheiden (BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95, AP-Nr. 192 zu § 611 BGB, Gratifikation; LAG Hamm, 08.12.2011 - 15 Sa 1501/11, juris).
  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09

    Verweis auf Hamburgisches Ruhegeldgesetz - Auslegung - Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2013 - 15 Sa 876/12
    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09; BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 281/11 m. w. N., juris).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 281/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2013 - 15 Sa 876/12
    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09; BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 281/11 m. w. N., juris).
  • LAG Hamm, 08.12.2011 - 15 Sa 1501/11

    Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2013 - 15 Sa 876/12
    Zahlt jedoch der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld in jährlich unterschiedlicher Höhe quasi "nach Gutdünken", wird durch ein solches Verhalten einer ungleichförmigen Wiederholung für den Arbeitnehmer der Wille des Arbeitgebers erkennbar, in jedem Jahr neu über die Zuwendung zu entscheiden (BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95, AP-Nr. 192 zu § 611 BGB, Gratifikation; LAG Hamm, 08.12.2011 - 15 Sa 1501/11, juris).
  • ArbG Hamm, 16.02.2024 - 2 Ca 1229/23

    Schadenersatz nach Hinweisgeberschutzgesetz

    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehenden Leistung verpflichten (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG, 19.9.2018 -5 AZR 439/17; BAG, 24.2.2016 -4 AZR 990/13; BAG, 13.5.2015 -10 AZR 266/14; BAG, 17.4.2013 -10 AZR 251/12; BAG, 29.8.2012 -10 AZR 571/11, BAG, 14.09.2011 - 4 AZR 526/10; BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09; LAG Hamm, 18.01.2013 - 15 Sa 876/12,).
  • ArbG Herford, 29.10.2020 - 1 Ca 87/20

    Inbezugnahme von Tarifverträgen, insbesondere Inbezugnahme im Wege der

    Eine Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer des Betriebs oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teil von ihnen in allgemeiner Form gerichtete ausdrückliche Willenserklärung des Arbeitgebers, bestimmte Leistungen erbringen zu wollen (BAG, Urteil vom 24.10.2017 - 1 AZR 846/15, NJOZ 2018, 1278, 1279; BAG, Urteil vom 22.03.2017 - 5 AZR 424/16, NZA 2017, 1073, 1074; LAG Hamm, Urteil vom 18.01.2013 - 15 Sa 876/12, juris Rn. 40).

    Maßgeblich ist daher der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (BAG, Urteil vom 15.05.2012 - 3 AZR 281/11, juris Rn. 51; BAG, Urteil vom 22.12.2009 - 3 AZR 136/08, NZA-RR 2010, 541, 542; LAG Hamm, Urteil vom 18.01.2013 - 15 Sa 876/12, juris Rn. 40).

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